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GLADICA Rechtsanwälte

Anwalt Verkehrsrecht: Bußgeld, Führerschein und Strafrecht.

GLADICA verteidigt bundesweit an der Schnittstelle von Bußgeldrecht, Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsstrafrecht. Bei Verkehrsstraftaten rund um die Uhr erreichbar.

Fall-Zusammenfassung

Ein Blitzerfoto im Briefkasten. Eine Vorladung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Anruf der Polizei, weil der Führerschein eingezogen wurde. Für die meisten Menschen ist das der erste Kontakt mit dem Verkehrsrecht, und er trifft sie unvorbereitet. Was viele in diesem Moment nicht wissen: Wie es weitergeht, hängt in hohem Maß davon ab, was in den nächsten Stunden passiert. Ob gegenüber der Polizei Angaben gemacht werden oder nicht. Ob Einspruch eingelegt wird oder der Bescheid rechtskräftig wird. Diese Weichenstellungen bestimmen den Ausgang, lange bevor ein Gericht entscheidet.

Über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle im Jahr 2024, Millionen Bußgeldbescheide, Zehntausende Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine Trunkenheitsfahrt kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Ein Unfall kann zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, strafrechtliche Ermittlungen und den Entzug der Fahrerlaubnis gleichzeitig auslösen, jedes mit eigenen Fristen und eigener Verteidigungslogik.

GLADICA verteidigt an diesem Schnittpunkt. Als Kanzlei mit Doppelkompetenz in Verkehrsrecht und Strafrecht sehen wir den gesamten Fall, nicht nur einen Ausschnitt.

Wichtige Erkenntnisse:

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Frist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Alkohol am Steuer wird ab 1,1 Promille zur Straftat nach § 316 StGB. Ab 0,3 Promille gilt dasselbe, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Die MPU wird regelmäßig angeordnet ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Verstößen. Nicht jede Anordnung ist rechtlich zulässig.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) setzt Vorsatz voraus. Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB ist nur möglich bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs mit nicht bedeutendem Sachschaden und freiwilliger Meldung innerhalb von 24 Stunden.

Cannabis im Straßenverkehr: THC-Grenzwert seit August 2024 bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

Berufskraftfahrer können unter bestimmten Voraussetzungen ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße erreichen (§ 4 Abs. 4 BKatV).

Doppelkompetenz, die den Unterschied macht.

Warum GLADICA im Verkehrsrecht

Doppelkompetenz Verkehrsrecht und Strafrecht

Beide Rechtsgebiete werden intern abgedeckt, kein Weiterverweis an externe Kanzleien. Viele Kanzleien bearbeiten entweder Bußgeldverfahren oder Strafrecht. Verkehrsstraftaten entstehen genau an der Grenze beider Rechtsgebiete. GLADICA sieht den gesamten Fall: von der Ordnungswidrigkeit bis zum laufenden Ermittlungsverfahren, vom Fahrverbot bis zur MPU-Anordnung, von der ersten Polizeikontrolle bis zum Urteil.

Bundesweite Verteidigung

Vertretung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland. Kein Fall wird weitergegeben. GLADICA verteidigt an den Standorten Berlin (Kurfürstendamm 61), Hamburg und Frankfurt am Main, und bundesweit vor allen relevanten Gerichten.

24/7 erreichbar bei Verkehrsstraftaten

Wer nach einer Alkoholkontrolle oder einem Unfall angerufen wird, erhält sofort anwaltlichen Beistand, nicht am nächsten Werktag. In Verkehrsstrafsachen entscheidet das, was in den ersten Stunden passiert, über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Eine Erstberatung ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.

Akteneinsicht als erster Schritt

Keine Handlungsempfehlung ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte. Erst lesen, dann entscheiden. Akteneinsicht in Messprotokolle, Eichnachweise und Schulungsnachweise der Messbeamten zeigt, ob ein Bußgeldbescheid tragfähig ist. Im Strafverfahren zeigt die Akte, welche Verteidigungsstrategie erfolgversprechend ist.

Rechtsschutzversicherung

GLADICA stellt nach Mandatserteilung die Deckungsanfrage direkt beim Versicherer. Kein Aufwand für den Mandanten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Anwaltskosten für Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten. Die Erstberatung kostet für Verbraucher gemäß § 34 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Verkehrsrecht in Deutschland

Verkehrsdelikte haben weitreichende Konsequenzen

Über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle im Jahr 2024. Ein einziger Vorfall kann gleichzeitig strafrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen auslösen, jedes mit eigenen Fristen und eigener Verteidigungslogik.

Was die meisten Betroffenen nicht wissen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Verkehrsunfälle 2024, Juli 2025.

Verkehrsunfälle in Deutschland 2024 - Jahresvergleich und Entwicklung
CategoryValueStatus
Unfälle gesamt2,510,000Standard
Mit Personenschaden291,000Standard
Verkehrstote2,770Standard
Schwerverletzte50,600Standard
Alkoholunfälle35,100Standard
E-Scooter Unfälle11,944Highlighted
Verkehrsunfälle in Deutschland 2024

Jahresvergleich und Entwicklung

Führerschein in Gefahr, auch ohne Verurteilung. Für Berufskraftfahrer, Handwerker und Pendler ist der Führerschein keine Option, sondern die Voraussetzung für den Beruf. Ein Fahrverbot von einem Monat kann existenzielle Konsequenzen haben. Die Fahrerlaubnisbehörde wird benachrichtigt, sobald ein Verfahren läuft, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Wer die MPU-Strategie erst nach dem Urteil entwickelt, hat den entscheidenden Spielraum bereits verloren.

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Messfehler entstehen durch fehlerhafte Kalibrierung, unzutreffende Aufstellung des Messgeräts, Probleme bei der Fahrzeugzuordnung oder unzureichende Eichung. KI-gestützte Bilderkennungssysteme zur Erfassung von Verstößen am Steuer sind in mehreren Bundesländern im Einsatz. Ob ihre Ergebnisse verwertbar sind, ist für viele Systeme noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Wenn aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird. Der Übergang vollzieht sich schneller als die meisten ahnen. Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 Promille (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB): Mögliche Folgen sind Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie ein Eintrag im Bundeszentralregister. Strafverteidiger ohne verkehrsrechtliche Spezialisierung übersehen dabei regelmäßig die fahrerlaubnisrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen.

Alle Themenbereiche im Überblick

Führende Expertise im Verkehrsrecht

Bußgeldrecht Berlin

Einspruch, Messfehler und KI-Überwachung

  • Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig

    Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig

    Messfehler entstehen durch fehlerhafte Kalibrierung, unzutreffende Aufstellung des Messgeräts, Probleme bei der Fahrzeugzuordnung im mehrspurigen Verkehr oder unzureichende Eichung. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Erst die Akteneinsicht in Messprotokolle, Eichnachweise und Schulungsnachweise zeigt, ob ein Bescheid tatsächlich tragfähig ist.

  • KI-gestützte Messsysteme als Verteidigungsansatz

    KI-gestützte Messsysteme als Verteidigungsansatz

    Bilderkennungssysteme, die Handynutzung am Steuer oder Gurtverstöße automatisiert erfassen, kommen in mehreren Bundesländern bereits zum Einsatz. Ob diese Systeme als standardisierte Messverfahren zugelassen und ihre Ergebnisse verwertbar sind, ist für viele Systeme noch nicht durch Rechtsprechung geklärt. Das gleiche gilt für Polizeidrohnen zur Verkehrsüberwachung. GLADICA prüft diese Fragen in Einspruchsverfahren standardmäßig.

  • Bußgeldkatalog 2025: Typische Sanktionen

    Bußgeldkatalog 2025: Typische Sanktionen

    Wer innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell fährt, zahlt 115 Euro und erhält einen Punkt. Bei 31 bis 40 km/h: 260 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Der qualifizierte Rotlichtverstoß ab einer Sekunde nach Rotlichtbeginn zieht 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot nach sich. Handynutzung am Steuer kostet 100 Euro und einen Punkt. Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen: 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Video

Anwältin für Verkehrsrecht erklärt: Bußgeld, Führerschein und Ihre Verteidigungsoptionen

Friederike Nouri, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei GLADICA, erklärt Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Führerscheinentzug, MPU, Alkohol am Steuer und Verteidigungsstrategien im Verkehrsrecht.

Friederike Nouri, Fachanwältin für Verkehrsrecht, erklärt
Weitere Bereiche im Verkehrsrecht
Umfassende Expertise im Verkehrsrecht

Im Oldtimerrecht stellen sich eigene Fragen, die weit über das H-Kennzeichen hinausgehen. Der Wiederbeschaffungswert eines Oldtimers nach einem Unfall wird von Gerichten und Versicherern häufig unterschiedlich bewertet, was den Schadensersatz erheblich beeinflusst. Einwände gegen Sachverständigengutachten sind in diesen Verfahren ein regelmäßiger Verteidigungsansatz.

Motorradunfälle werden in der Haftungsabwägung häufig anders bewertet als PKW-Unfälle. Gerichte prüfen regelmäßig ein Mitverschulden wegen fehlender Schutzausrüstung, was die Schadensersatzquote messbar beeinflusst. Diese Frage ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich entschieden und erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung.

Bei Mietwagen und Carsharing ist die Haftungslage nach einem Unfall komplexer als beim privaten PKW. Besonders bei Schäden im Ausland und bei Streitigkeiten über Vollkaskodeckung entstehen häufig Konflikte zwischen Anbieter, Versicherung und Mieter, die anwaltlicher Klärung bedürfen.

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Für sie gelten dieselben Promillegrenzen wie für PKW. 2024 wurden 11.944 Unfälle mit Personenschaden registriert, 26,7 Prozent mehr als im Vorjahr. 48,6 Prozent der Verunglückten waren unter 25 Jahren, bei 12,4 Prozent der Unfälle war Alkohol im Spiel (Quelle: Statistisches Bundesamt, Juli 2025).

Wenn ein Führerscheinentzug den Arbeitsplatz gefährdet, greift das Arbeitsrecht. Eine außerordentliche Kündigung wegen Fahrunfähigkeit ist möglich, wenn der Führerschein Voraussetzung für die Tätigkeit ist. GLADICA deckt beide Rechtsgebiete intern ab und koordiniert die Verteidigung im Strafverfahren mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Im Steuerrecht entstehen Fragestellungen, wenn betrieblich genutzte Fahrzeuge in Unfälle oder Straftaten verwickelt sind oder verhängte Bußgelder steuerlich nicht abzugsfähig sind. GLADICA klärt diese Schnittstellen zwischen Verkehrsrecht und Steuerrecht im Rahmen der Gesamtverteidigung.

Unser bewährter Ansatz

Das GLADICA Verteidigungssystem im Verkehrsrecht

Unser systematisches 4-stufiges Verteidigungssystem im Verkehrsrecht

Phase 1

Erstkontakt, Ersteinschätzung und sofortige Absicherung

Sofort Übersicht, Sicherheit und eine klare erste Verteidigungsrichtung

Ziel: Sofort Übersicht, Sicherheit und eine klare erste Verteidigungsrichtung für Sie schaffen.

  • In welchem Verfahren Sie sich befinden: Bußgeld, Strafverfahren oder beides gleichzeitig.

  • Welche Fristen relevant sind, insbesondere die Zweiwochenfrist für den Einspruch nach § 67 OWiG.

  • Ob ein vorläufiger Fahrerlaubnisentzug angeordnet wurde oder droht.

  • Was Sie gegenüber Polizei, Behörden oder Versicherung bereits gesagt haben.

  • Ob weitere Rechtsgebiete betroffen sind: Strafrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht.

  • Welche ersten Schritte sofort eingeleitet werden müssen.

Phase 2

Akteneinsicht, Beweisanalyse und juristische Bewertung

Ihren Fall vollständig erfassen und alle Angriffspunkte identifizieren

Ziel: Ihren Fall vollständig zu erfassen und alle Angriffspunkte zu identifizieren.

  • Den vollständigen Inhalt des Bußgeldvorgangs oder der Ermittlungsakte.

  • Die technische Qualität der Messung: Kalibrierung, Geräteaufstellung, Fahrzeugzuordnung, Eichung.

  • Die Verwertbarkeit von KI-Messsystemen und Drohnendaten, für die oft noch keine gesicherte Rechtsprechung besteht.

  • Fahrzeug- und Positionsdaten als digitale Beweismittel und die Rechtsgrundlage für den Behördenzugriff.

  • Ermittlungs- und Verfahrensfehler sowie entlastende Umstände.

  • Fahrerlaubnisrechtliche Folgen, die parallel drohen, und ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer MPU-Anforderung tatsächlich vorliegen.

Phase 3

Entwicklung der individuellen Verteidigungsstrategie

Maßgeschneiderte Verteidigungslinie, abgestimmt auf Ihre Situation, Ihren Führerschein und Ihre Ziele

Ziel: Eine maßgeschneiderte Verteidigungslinie, abgestimmt auf Ihre Situation, Ihren Führerschein und Ihre konkreten Ziele.

  • Ob Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist oder eine andere Strategie besser greift.

  • Ob eine Einlassung im Strafverfahren sinnvoll ist oder Schweigen die bessere Wahl.

  • Wie technische Gutachten zu Schadenskompatibilität, Wahrnehmbarkeit und Unfallrekonstruktion in Ihre Verteidigung eingebracht werden.

  • Wie auf eine MPU-Anforderung reagiert wird und ob eine strukturierte Vorbereitung für Sie vorteilhafter ist.

  • Ob ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden kann (§ 4 Abs. 4 BKatV).

  • Wie fahrerlaubnisrechtliche Folgen bereits im laufenden Verfahren minimiert werden.

  • Wie Versicherungsregressansprüche und drohende arbeitsrechtliche Konsequenzen in Ihre Strategie einbezogen werden.

Phase 4

Durchsetzung vor Gericht und Ausschöpfung aller Rechtsmittel

Das bestmögliche Ergebnis für Sie

Ziel: Das bestmögliche Ergebnis für Sie.

  • Einstellung des Bußgeld- oder Strafverfahrens oder Freispruch.

  • Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis oder deutliche Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a StGB.

  • Kein Fahrverbot oder Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße nach § 4 Abs. 4 BKatV.

  • Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Amts- und Landgericht.

  • Angriff auf belastende Aussagen, Gutachten und Messergebnisse.

  • Beweisanträge gegen ungeklärte KI-Messsysteme und behördliche Fahrzeugdatenzugriffe.

  • Berufung, Revision und verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe gegen Fahrerlaubnisentscheidungen.

Erfolge in unseren Spezialgebieten

Bewertungen unserer Mandanten

  • Sexualstrafrecht

    • Top Verteidigung, Freispruch erreicht: Hervorragende Kanzlei. Hat mich in einem komplexen Fall von Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Am Ende Freispruch! Fühlte mich jederzeit ernst genommen und bestens vertreten.

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  • Strafverteidigung

    • Frau Rolnik hat mich in meinem Anliegen äußerst kompetent, engagiert und mit viel Einfühlungsvermögen vertreten. Von Beginn an fühlte ich mich bei ihr sehr gut aufgehoben. Sie nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und setzt sich wirklich für ihre Mandanten ein. Dank ihrer fachlichen Stärke und klaren Kommunikation verlief das gesamte Verfahren für mich deutlich stressfreier. Und es gab letztendlich einen Freispruch. Vielen Dank für alles Frau Rolnik.

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  • Verfahrenseinstellung

    • Ich hatte schon ein paar Anwälte, aber Frau Rolnik ist die beste von allen. Sie hat erreicht dass das Verfahren eingestellt wird und mir eine Menge Kopfschmerzen erspart. Dafür 1000 Dank.

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  • Strafverteidigung

    • Ich kann die Kanzlei GLADICA zu 100 % weiterempfehlen! Es war die absolut richtige Entscheidung, zu ihr zu wechseln. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und das Beste aus meinem Fall rausgeholt. Sie hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr dankbar und froh, dass Sie an meiner Seite war.

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  • Freispruch

    • Ich kann GLADICA Rechtsanwälte nur empfehlen! Hatte eine schwere Sache vor Gericht, aber sie hat's geschafft. Freispruch! Die Zeugen hat sie so auseinandergenommen, dass denen die Worte gefehlt haben. Richtig stark aufgetreten, hat sich von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht einschüchtern lassen. Ich hab mich bei ihr gut aufgehoben gefühlt, sie weiß genau, was sie tut. Wenn's hart auf hart kommt, Frau Rolnik von GLADICA ist die Richtige!

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  • Strafverteidigung

    • Ich bin GLADICA unendlich dankbar für alles was sie für mich getan haben. Es war sehr zermürbend aber das Kämpfen hat sich gelohnt! Ich danke Ihnen sehr liebe Frau Rolnik für Ihre Geduld mit Ihr und ihren unermüdlichen Kampf der sich mehr als ausgezahlt hat! Sie waren meine Rettung.

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FAQ

Die häufigsten Fragen zum Verkehrsrecht

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden (§ 67 OWiG), schriftlich per Brief oder Fax oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde. Eine E-Mail wahrt die gesetzliche Form nicht. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Danach wird Akteneinsicht beantragt: Messprotokolle, Eichnachweise und Schulungsnachweise der Messbeamten zeigen, ob der Bescheid rechtlich und technisch tragfähig ist.

Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, die unabhängig von Ausfallerscheinungen als Straftat nach § 316 StGB gilt. Ab 0,3 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt ebenfalls eine Straftat vor. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit: 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Straftat wird im Bundeszentralregister eingetragen und führt regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Es drohen zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister. Da § 142 StGB Vorsatz voraussetzt, wird zunächst geprüft, ob der Beschuldigte den Unfall überhaupt wahrgenommen hat. Bei reinem Sachschaden außerhalb des fließenden Verkehrs bis etwa 1.300 Euro und freiwilliger Meldung innerhalb von 24 Stunden kann das Gericht nach § 142 Abs. 4 StGB von Strafe absehen.

Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen (§§ 11 bis 14 FeV), unter anderem ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholverstößen ab 0,5 Promille, bei Drogenfahrten, bei acht Punkten in Flensburg und bei bestimmten Straftaten. Nicht jede Anordnung ist rechtmäßig. Ermessensspielräume der Behörde oder das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen können zur Anfechtbarkeit führen.

Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und eine erhöhte Geldbuße verhängen, wenn das Fahrverbot eine existenzielle berufliche Härte bedeutet. Geprüft werden die Umstände des Einzelfalls: Abhängigkeit vom Führerschein, Ersttäterschaft und Nähe zur Fahrverbotsgrenze. Ein Anspruch besteht nicht; die Entscheidung liegt beim Gericht.

Seit August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Die Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit: 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einem Erstverstoß mit Anhaltspunkten für regelmäßigen Konsum kann eine MPU angeordnet werden. Kommen rauschbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich.

Bei maximal fünf Punkten ist durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abbaubar (§ 4 Abs. 7 StVG), einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab sechs Punkten ist ein aktiver Abbau nicht mehr möglich. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Tilgungsfristen nach § 29 StVG: 2,5 Jahre bei Einpunkt-Ordnungswidrigkeiten, 5 Jahre bei Zweipunkt-Eintragungen und Straftaten ohne Führerscheinentzug sowie 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperrfrist.

Bei Level-2-Systemen bleibt der Fahrer vollständig verantwortlich. Bei hochautomatisierten Level-3-Systemen (§§ 1a, 1b StVG) kann sich die Haftung aufteilen: Bei technischem Systemversagen kommen Ansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach § 823 BGB in Betracht. Bei vollautomatisierten Level-4-Systemen (§§ 1d ff. StVG) überwacht eine technische Aufsicht nach § 1f StVG. Die Gefährdungshaftung des Halters nach § 7 StVG bleibt bestehen. Gefestigte Rechtsprechung liegt hierzu bislang nicht vor.

Der BGH hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess trotz datenschutzrechtlicher Bedenken verwertbar sein können (BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17), sofern eine Einzelfallabwägung dies ergibt. Im Bußgeld- und Strafverfahren gelten ebenfalls Einzelfallmaßstäbe. Eine generelle Zulässigkeit oder Unzulässigkeit besteht nicht.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Betroffen sind auch Fahrer nach Entziehung, während einer Sperrfrist oder trotz Fahrverbots. Die Fahrerlaubnis lebt nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder auf, sondern muss neu beantragt werden. Wer dies nicht weiß und sein Fahrzeug dennoch bewegt, begeht erneut eine Straftat.

§ 315d StGB sieht für die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Wird eine schwere Gesundheitsschädigung oder der Tod eines Menschen verursacht, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre. Auch ein spontanes Beschleunigungsduell kann den Tatbestand erfüllen. Zusätzlich drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs nach § 315f StGB.

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für PKW, da sie rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Ab 0,5 Promille: 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille: Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Anwaltskosten für Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tat kann der Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Auf Wunsch klärt GLADICA nach Mandatserteilung die Deckungszusage direkt mit dem Versicherer.

Die Erstberatung bei GLADICA Rechtsanwälte kostet für Verbraucher maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). In diesem Gespräch werden Sachverhalt, Erfolgsaussichten und weiteres Vorgehen geklärt. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig vom Versicherer übernommen.

Der Einsatz wird in mehreren Bundesländern auf polizeirechtliche Befugnisnormen der jeweiligen Landesgesetze gestützt. Die Verwertbarkeit der erhobenen Daten ist rechtlich häufig nicht abschließend geklärt. Fehlende Zulassung als standardisiertes Messverfahren, datenschutzrechtliche Anforderungen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind typische Angriffspunkte. GLADICA prüft in jedem betroffenen Verfahren, ob Überwachungsmaßnahme und Beweiserhebung rechtmäßig waren.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall Regress beim Verursacher nehmen. Bei alkoholbedingten Unfällen ist eine Regressforderung bis zu 5.000 Euro gesetzlich möglich. Das bedeutet: Der Versicherer zahlt dem Geschädigten, nimmt aber anschließend den Verursacher in Regress. Ein Verkehrsdelikt löst damit nicht nur strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen aus, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Risiken.

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