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GLADICA Rechtsanwälte

Anwalt Strafrecht Berlin. Führende Strafverteidigerinnen Deutschlands

Ihre Spezialistinnen für Strafverteidigung und Strafrecht in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main

GLADICA Strafverteidigung auf einen Blick

GLADICA Rechtsanwälte ist eine hochspezialisierte Strafrechtskanzlei mit Standorten in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Die Kanzlei verteidigt bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Die Schwerpunkte liegen dort, wo die Konsequenzen am gravierendsten und die Verteidigung am anspruchsvollsten ist: im Sexualstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Bereich Cybercrime und digitale Straftaten.

GLADICA ist eine der wenigen rein weiblichen Strafrechtskanzleien in Deutschland. Das ist kein Marketing, sondern eine strategische Entscheidung. In Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht, in denen die Glaubwürdigkeit der Beteiligten über Freispruch oder Verurteilung entscheidet, verschafft die Besetzung durch erfahrene Strafverteidigerinnen einen positiven taktischen Vorteil.

Was GLADICA darüber hinaus von anderen Strafrechtskanzleien unterscheidet, ist die Fähigkeit zur rechtsgebietsübergreifenden Verteidigung. Ein Ermittlungsverfahren hat nahezu immer Konsequenzen in angrenzenden Rechtsgebieten. GLADICA verteidigt gleichzeitig an der Schnittstelle von Strafrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht aus einer Hand. Die Kanzlei ist rund um die Uhr erreichbar, insbesondere bei Hausdurchsuchungen und Festnahmen.

Wichtige Erkenntnisse:

Kernkompetenz Sexualstrafrecht: Verteidigung in Verfahren nach §§ 174 bis 184l StGB mit forensischer Aussageanalyse und konfrontativer Befragungsmethodik.

Führende Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht: Verteidigung nach BtMG und KCanG, von einfachem Besitz bis zum bandenmäßigen Handeltreiben in nicht geringer Menge.

Tiefgreifende Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Verteidigung bei Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung nach § 370 AO und koordinierter Parallelverteidigung in beiden Verfahren.

Digitale Strafverteidigung auf höchstem Niveau: Deepfakes, Ransomware, Computerbetrug, Hacking und Social-Media-Delikte mit technischem Sachverstand und strafrechtlichem Fachwissen.

Präzise Verteidigung im Umweltstrafrecht: Emissionshandel, Greenwashing, illegale Abfallentsorgung und Gewässerverunreinigung an der Schnittstelle von Umwelt-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Eine der wenigen rein weiblichen Strafrechtskanzleien Deutschlands mit einem positiven taktischen Vorteil in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren und bei der konfrontativen Befragung von Belastungszeuginnen und Belastungszeugen.

Rechtsgebietsübergreifende Verteidigung aus einer Hand: Strafrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht werden parallel koordiniert, damit keine Aussage in einem Verfahren zur Belastung im anderen wird.

Standorte in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Bundesweite Verteidigung vor allen deutschen Gerichten. Rund um die Uhr erreichbar bei Hausdurchsuchungen und Festnahmen.

STRAFRECHT NOTFALL

Ein Ermittlungsverfahren verändert alles

Ihre Rechte in den ersten 24 Stunden

Der Anruf der Polizei, die Vorladung als Beschuldigte oder die Hausdurchsuchung um sechs Uhr morgens: In diesem Moment ist Schweigen Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel. § 136 StPO garantiert Ihnen das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Jede Aussage ohne anwaltliche Begleitung kann die gesamte Verteidigungsstrategie dauerhaft schwächen und den Ausgang des Verfahrens nachhaltig beeinflussen. GLADICA ist rund um die Uhr erreichbar und übernimmt sofort nach Mandatierung die ersten entscheidenden Schritte.

Automatische Folgen eines Strafverfahrens

  • Entzug der Fahrerlaubnis und MPU-Anordnung nach § 11 FeV

  • Verdachtskündigung und Freistellung im Arbeitsverhältnis nach § 626 BGB

  • Disziplinarverfahren für Beamtinnen und Beamte nach §§ 15 ff. BDG

  • Verlust von Sicherheitsfreigaben nach § 1 SÜG

  • Steuerstrafrechtliche Parallelverfahren durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle

  • Berufsrechtliche Konsequenzen bei Ärztinnen, Ärzten und anderen Freiberuflern

Eine Kanzlei für alle rechtlichen Dimensionen

GLADICA ist hochspezialisiert in Strafrecht und Verkehrsrecht. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Mandate dort, wo diese unmittelbar mit einem Straf- oder Verkehrsrechtsverfahren verknüpft sind: bei der Verdachtskündigung neben dem Strafverfahren, beim Steuerstrafverfahren neben der Betriebsprüfung oder beim Fahrerlaubnisentzug neben der strafrechtlichen Verurteilung. Diese koordinierte Verteidigung verhindert, dass eine Aussage in einem Verfahren zur Belastung im anderen wird.

Unsere Spezialisierungen

Führende Expertise in fünf Kernbereichen

Wirtschaftsstrafrecht Berlin

Korruption und Steuerstrafrecht als Kernkompetenz

  • Korruption und Bestechung nach §§ 331 ff. StGB: Unsere Kernkompetenz

    Korruption und Bestechung nach §§ 331 ff. StGB: Unsere Kernkompetenz

    Die Verteidigung in Korruptionsverfahren erfordert ein tiefes Verständnis der §§ 331 bis 335 StGB sowie der einschlägigen Compliance-Standards. Korruptionsvorwürfe betreffen häufig Amtsträgerinnen und Amtsträger, Führungskräfte in Unternehmen und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gleichermaßen. GLADICA entwickelt Verteidigungsstrategien, die sowohl nationale als auch internationale Compliance-Anforderungen berücksichtigen. Unsere Spezialistinnen verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Vorteilsannahme nach § 331 StGB, der Bestechlichkeit nach § 332 StGB sowie der Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB.

  • Betrug und Untreue nach §§ 263, 266 StGB: Strategische Verteidigung

    Betrug und Untreue nach §§ 263, 266 StGB: Strategische Verteidigung

    Betrug und Untreue gehören zu den am häufigsten angeklagten Wirtschaftsstraftaten in Deutschland. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen. GLADICA verteidigt bei einfachem und schwerem Betrug nach § 263 StGB, Computerbetrug nach § 263a StGB, Untreue nach § 266 StGB sowie Subventionsbetrug nach § 264 StGB und Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB. Die Ermittlungsverfahren erstrecken sich häufig über Jahre mit Aktenumfängen von mehreren tausend Seiten.

  • Geldwäsche und Insolvenzverschleppung nach §§ 261 StGB, 15a InsO

    Geldwäsche und Insolvenzverschleppung nach §§ 261 StGB, 15a InsO

    Geldwäschevorwürfe nach § 261 StGB werden seit der Reform 2021 deutlich weiter gefasst. Bereits die leichtfertige Nichtkenntnis der Herkunft von Vermögenswerten kann strafbar sein. Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO betrifft Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die die Insolvenzantragspflicht verletzt haben. GLADICA koordiniert die Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit der Beratung zu insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen, um das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren.

  • Steuerstrafrecht nach § 370 AO: Präzise Verteidigung vor Steuergerichten

    Steuerstrafrecht nach § 370 AO: Präzise Verteidigung vor Steuergerichten

    Das Steuerstrafrecht bildet eine eigenständige Kernkompetenz von GLADICA. Im Jahr 2024 wurden bundesweit 50.018 Steuerstrafverfahren erledigt und 2,6 Milliarden Euro Mehrsteuern durch die Steuerfahndung festgestellt. GLADICA verteidigt bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO, bei Selbstanzeigen nach § 371 AO und in Parallelverfahren, in denen Aussagen im Steuerstrafverfahren das wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren belasten können. Die wirksame Selbstanzeige setzt Vollständigkeit voraus: Wer unvollständig anzeigt, riskiert Straffreiheit zu verlieren.

Video

Strafverteidigung in Deutschland: Worauf es wirklich ankommt

Galina Rolnik, Fachanwältin für Strafrecht bei GLADICA, erklärt die entscheidenden ersten Schritte bei einem Ermittlungsverfahren, die häufigsten Fehler von Beschuldigten und warum die Wahl der richtigen Anwältin für Strafrecht über den Ausgang des Verfahrens entscheidet.

Strafverteidigung in Deutschland: Worauf es wirklich ankommt

Galina Rolnik | Fachanwältin für Strafrecht | GLADICA Rechtsanwälte

Unser bewährter Ansatz

Das GLADICA Defense Protocol

Unser systematisches 4-stufiges Strafverteidigungssystem

Phase 1

Erstkontakt, Ersteinschätzung und sofortige Absicherung

Orientierung, Sicherheit und eine klare erste Verteidigungsrichtung

In dieser Phase klären wir insbesondere:

  • in welchem Stadium sich das Verfahren befindet: Vorermittlung, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren oder unmittelbar vor der Hauptverhandlung

  • welcher Tatvorwurf im Raum steht und welche Delikte konkret ermittelt werden

  • ob und welche Aussagen Sie bislang gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht haben

  • welche akuten Risiken bestehen: Untersuchungshaft, Beschlagnahme oder vorläufige Vermögenssicherung

  • welche Fristen sofort relevant sind

  • ob weitere Rechtsgebiete betroffen sind: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht

  • welche ersten Schritte sofort eingeleitet werden müssen

Phase 2

Akteneinsicht, Beweisanalyse und rechtliche Prüfung

Den Tatvorwurf präzise prüfen und juristisch durchdringen

In dieser Phase prüfen wir insbesondere:

  • den vollständigen Inhalt der Ermittlungsakte

  • die Qualität und Belastbarkeit der Beweise: Zeugenaussagen, Gutachten, Chatverläufe, Dokumente und digitale Spuren

  • mögliche Widersprüche und Beweisprobleme

  • Ermittlungs- und Verfahrensfehler sowie Beweisverwertungsverbote

  • entlastende Umstände, die der Tatvorwurf nicht berücksichtigt

  • rechtliche Schwächen des Tatvorwurfs

Phase 3

Entwicklung der individuellen Verteidigungsstrategie

Individuell passend, juristisch belastbar, taktisch klug

In dieser Phase entscheiden wir unter anderem:

  • ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist oder Schweigen die strategisch bessere Wahl

  • welche Anträge zu welchem Zeitpunkt gestellt werden sollten

  • ob eine frühe Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO erreichbar ist

  • ob ein Strafbefehl angefochten werden sollte und zu welchem Zeitpunkt

  • wie entlastende Umstände und Beweismittel strategisch eingebracht werden

  • wie auf belastende Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder digitale Beweise reagiert wird

  • welche Verteidigungslinie vor Gericht tragfähig ist

  • wie persönliche, berufliche und wirtschaftliche Folgen bereits im laufenden Verfahren minimiert werden

Phase 4

Durchsetzung der Verteidigung vor Gericht und in Rechtsmitteln

Konsequent, vorbereitet und mit dem klaren Ziel: das bestmögliche Ergebnis

In dieser Phase übernehmen wir insbesondere:

  • die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor allen Strafgerichten in Deutschland

  • Befragung und Angriff auf belastende Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten

  • Stellung von Beweisanträgen und sonstigen prozessualen Anträgen

  • rechtliche und taktische Argumentation vor Gericht

  • Schutz vor vermeidbaren Belastungen in der Verhandlung

  • stringente Ausrichtung auf das bestmögliche Urteil oder die Einstellung

  • Prüfung und Nutzung von Berufung, Revision und sonstigen prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur einer Fehlentscheidung

Unsere Spezialisierungen

Warum das GLADICA Defense Protocol funktioniert

Führende Expertinnen für komplexe Strafverteidigung

GLADICA Rechtsanwälte zählt zu den führenden Kanzleien für komplexe Strafverteidigung in Deutschland und ist eine der wenigen Adressen für anspruchsvolle Strafverfahren mit über 10.000 erfolgreich geführten Verfahren. Als rein weibliche Strafrechtskanzlei verschafft GLADICA in Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht und Glaubwürdigkeit über Freispruch oder Verurteilung entscheidet, einen positiven taktischen Vorteil.

Richtungsweisende Erfolge in anspruchsvollen Verfahren

Unsere Strafverteidigerinnen haben sich durch richtungsweisende Erfolge in schwierigsten Verfahren als eine der ersten Adressen für anspruchsvolle Strafverteidigung etabliert. Die Schwerpunkte liegen im Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Bereich Cybercrime und KI-Straftaten, ergänzt durch fundierte Expertise in allen weiteren Bereichen des deutschen Strafrechts.

Strategische Verteidigung aus einem Guss

Strafrecht und Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht, Strafrecht und Steuerrecht: Ein Ermittlungsverfahren hat nahezu immer Konsequenzen in angrenzenden Rechtsgebieten. GLADICA verteidigt dort, wo Strafrecht auf andere Rechtsgebiete trifft, und koordiniert alle Verfahren parallel, damit keine Aussage in einem Verfahren zur Belastung im anderen wird. Diese integrierte Strategie setzt neue Maßstäbe in der Strafverteidigung.

Sofortreaktion rund um die Uhr

In Strafverfahren zählt jede Stunde. GLADICA ist rund um die Uhr erreichbar, sieben Tage die Woche, auch an Feiertagen. Bei Hausdurchsuchungen stehen unsere Strafverteidigerinnen unmittelbar zur Verfügung, bei Festnahmen übernehmen wir sofort den Kontakt zur Justizvollzugsanstalt. Von den Standorten Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main sind wir innerhalb von 24 Stunden an jedem Gericht in Deutschland einsatzbereit. Frühzeitiges Handeln verhindert Fehler, die sich im weiteren Verlauf des Verfahrens kaum noch korrigieren lassen.

Erfolge in unseren Spezialgebieten

Bewertungen unserer Mandanten

  • Sexualstrafrecht

    • Top Verteidigung, Freispruch erreicht: Hervorragende Kanzlei. Hat mich in einem komplexen Fall von Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Am Ende Freispruch! Fühlte mich jederzeit ernst genommen und bestens vertreten.

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  • Strafverteidigung

    • Frau Rolnik hat mich in meinem Anliegen äußerst kompetent, engagiert und mit viel Einfühlungsvermögen vertreten. Von Beginn an fühlte ich mich bei ihr sehr gut aufgehoben. Sie nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und setzt sich wirklich für ihre Mandanten ein. Dank ihrer fachlichen Stärke und klaren Kommunikation verlief das gesamte Verfahren für mich deutlich stressfreier. Und es gab letztendlich einen Freispruch. Vielen Dank für alles Frau Rolnik.

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  • Verfahrenseinstellung

    • Ich hatte schon ein paar Anwälte, aber Frau Rolnik ist die beste von allen. Sie hat erreicht dass das Verfahren eingestellt wird und mir eine Menge Kopfschmerzen erspart. Dafür 1000 Dank.

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  • Strafverteidigung

    • Ich kann die Kanzlei GLADICA zu 100 % weiterempfehlen! Es war die absolut richtige Entscheidung, zu ihr zu wechseln. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und das Beste aus meinem Fall rausgeholt. Sie hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr dankbar und froh, dass Sie an meiner Seite war.

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  • Freispruch

    • Ich kann GLADICA Rechtsanwälte nur empfehlen! Hatte eine schwere Sache vor Gericht, aber sie hat's geschafft. Freispruch! Die Zeugen hat sie so auseinandergenommen, dass denen die Worte gefehlt haben. Richtig stark aufgetreten, hat sich von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht einschüchtern lassen. Ich hab mich bei ihr gut aufgehoben gefühlt, sie weiß genau, was sie tut. Wenn's hart auf hart kommt, Frau Rolnik von GLADICA ist die Richtige!

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  • Strafverteidigung

    • Ich bin GLADICA unendlich dankbar für alles was sie für mich getan haben. Es war sehr zermürbend aber das Kämpfen hat sich gelohnt! Ich danke Ihnen sehr liebe Frau Rolnik für Ihre Geduld mit Ihr und ihren unermüdlichen Kampf der sich mehr als ausgezahlt hat! Sie waren meine Rettung.

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Wir klären alles mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
24/7 Erreichbarkeit

Ihre nächsten Schritte zur professionellen Strafverteidigung

Sofortreaktion in kritischen Situationen

Hausdurchsuchung, Festnahme, Vorladung oder Strafbefehl kommen ohne Vorwarnung. In diesen Momenten zählt jede Minute. GLADICA ist rund um die Uhr erreichbar, sieben Tage die Woche, auch an Feiertagen. Bei Hausdurchsuchungen unterstützen wir Sie telefonisch auch während der laufenden Maßnahme. Bei Festnahmen stehen wir Ihnen umgehend zur Seite. Sie erhalten sofort eine klare Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsanweisungen, ohne leere Versprechen.

Frühzeitiges Handeln sichert bessere Ergebnisse

Zeit ist ein entscheidender Faktor in Strafverfahren. Je früher Sie eine hochqualifizierte Strafverteidigerin als Fachanwältin für Strafrecht in Berlin einschalten, desto besser können wir Ihre Rechte schützen und ein optimales Ergebnis erzielen.

Präzise Expertise im Strafrecht

GLADICA Rechtsanwälte zählt zu den führenden Kanzleien für Strafrecht in Berlin mit richtungsweisenden Erfolgen in anspruchsvollen Strafverfahren. Hochspezialisiert im Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Umweltstrafrecht und Medizinstrafrecht, ergänzt durch fundierte Expertise in den wichtigsten weiteren Bereichen des Strafrechts.

Rechtliche Exzellenz und strategische Stärke

Vertrauen Sie erfahrenen Berliner Strafverteidigerinnen. GLADICA Rechtsanwälte steht für rechtliche Exzellenz und strategische Stärke.

FAQ

Häufig gestellte Fragen: Anwalt Strafrecht

Schweigen Sie – das ist Ihr wichtigstes Recht nach § 136 StPO. Zeigen Sie Ihren Ausweis, machen Sie darüber hinaus keine Angaben, unterschreiben Sie kein Protokoll und geben Sie keine Zugangsdaten heraus. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen, prüfen Sie dessen Umfang genau und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. GLADICA ist rund um die Uhr erreichbar und kann in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main innerhalb kürzester Zeit vor Ort sein.

Die Erstberatung bei GLADICA ist kostenpflichtig und richtet sich nach Art des Vorwurfs und der Komplexität des Einzelfalls. Die weiteren Verteidigungskosten werden transparent auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung festgelegt. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtskomponente, übernimmt diese in vielen Fällen bereits die Kosten der Erstberatung.

Ein einfaches Ermittlungsverfahren kann innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen sein; komplexe Wirtschaftsstrafverfahren dauern nicht selten zwei bis fünf Jahre. Am Amtsgericht liegen zwischen Anklage und Hauptverhandlung durchschnittlich zwei bis vier Monate, am Landgericht häufig sechs bis zwölf Monate. Die Verjährungsfristen betragen je nach Delikt zwischen drei und 30 Jahren; Mord verjährt nicht.

Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt nach § 140 StPO insbesondere vor bei Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, bei drohender Untersuchungshaft, bei Verhandlungen vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht sowie wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. In diesen Fällen bestellt das Gericht auf Antrag einen Pflichtverteidiger.

Als Beschuldigter gelten Sie, sobald gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Zum Angeschuldigten werden Sie, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, das Gericht aber noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat. Als Angeklagter werden Sie bezeichnet, sobald das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat. In jeder dieser Phasen haben Sie das Recht auf einen Verteidiger und das Recht zu schweigen.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) gilt seit April 2024. Laufende Verfahren wegen Besitzes zum Eigenkonsum unterhalb der neuen Grenzen (25 g in der Öffentlichkeit, 50 g im privaten Bereich) können eingestellt werden. Bereits rechtskräftige Verurteilungen können unter Umständen im Wege der Wiederaufnahme aufgehoben werden. Der Handel bleibt außerhalb genehmigter Anbauvereinigungen weiterhin strafbar; eine individuelle Prüfung durch einen Strafverteidiger ist dringend erforderlich.

Der Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB ist seit der Reform 2024 wieder als Vergehen ausgestaltet und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft; die Höchststrafe beträgt fünf Jahre. Die Verbreitung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Auch KI-generierte wirklichkeitsnahe Darstellungen fallen unter die Strafnorm.

Ein eigenständiger Straftatbestand für Deepfakes fehlt bislang im deutschen Strafrecht. Strafverfolgungsbehörden greifen auf bestehende Normen zurück: Sexualisierte Deepfakes können nach §§ 22, 33 KUG und § 201a StGB strafbar sein, rufschädigende Inhalte nach § 185 StGB und Deepfake-Betrug nach § 263 StGB. Die Rechtslage entwickelt sich dynamisch; die Verteidigung erfordert neben strafrechtlichem Fachwissen auch ein tiefes Verständnis generativer KI-Systeme.

In vielen Sexualstrafverfahren stehen sich ausschließlich zwei widersprüchliche Versionen gegenüber, ohne dass objektive Beweismittel oder weitere Zeugen vorliegen. Die Glaubhaftigkeitsanalyse durch aussagepsychologische Sachverständige ist das zentrale Instrument der Beweiswürdigung. GLADICA verfügt als rein weibliche Kanzlei über umfangreiche Erfahrung in der Beauftragung und kritischen Würdigung solcher Gutachten sowie in der konfrontativen Befragung von Belastungszeugen.

Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) sind auch im digitalen Raum strafbar. Viele Verfahren werden durch automatisierte Meldungen von Plattformbetreibern ausgelöst. Die Grenze zwischen strafbarer Äußerung und zulässiger Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist im Internet häufig umstritten und erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse.

Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen – ab 50.000 Euro Hinterziehungssumme – erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro ist Strafaussetzung zur Bewährung nach der BGH-Rechtsprechung regelmäßig ausgeschlossen. Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen.

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