
Strafverteidigung auf höchstem Niveau
Wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht, zählt jede Entscheidung. GLADICA Rechtsanwälte verteidigt Sie mit der Präzision und Durchsetzungskraft, die anspruchsvolle Strafverfahren verlangen.
Jetzt Termin buchenStrategische Strafverteidigung, der Sie vertrauen können
Unsere Strafverteidiger kennen die Abläufe bei Staatsanwaltschaften und Gerichten und entwickeln für jedes Mandat eine individuelle Strategie und vertreten Ihre Interessen kompromisslos von der ersten Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Sofortige Unterstützung bei Beschuldigung
Ein strafrechtlicher Vorwurf verlangt unmittelbares Handeln. Wir sichern Ihre Rechte vom ersten Moment an, begleiten Sie bei Vernehmungen und verhindern vermeidbare Fehler, die das gesamte Verfahren belasten könnten.
Strategische Verteidigung in jeder Phase
Unser Team analysiert jeden Aktenpunkt, deckt Verfahrensfehler auf und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Mandat. Dabei koordinieren wir alle Schritte vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
Fokus auf das bestmögliche Ergebnis
Verfahrenseinstellung, Freispruch oder die bestmögliche Strafe: Wir verfolgen konsequent das Ziel, das für Sie rechtlich und persönlich günstigste Ergebnis zu erzielen. Ihre Freiheit, Reputation und Zukunft stehen dabei im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Strafverteidigung im Detail
Unsere Leistungen im Überblick
Wir begleiten Sie in jeder Phase eines Strafverfahrens und decken das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeit ab:
Notfallvertretung rund um die Uhr bei Festnahmen, Durchsuchungen nach §§ 102 ff. StPO und Beschlagnahmen
Sofortige Übernahme der Verteidigung ab Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens
Vollständige Akteneinsicht nach § 147 StPO und forensische Beweisanalyse
Strategische Planung und Steuerung der Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren
Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO
Stellen von Anträgen nach § 170 Abs. 2 StPO in geeigneten Fällen
Prüfung und Stellung von Anträgen im Zwischenverfahren, insbesondere auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung
Vertretung in der Hauptverhandlung vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Haftprüfung und Haftbeschwerde nach §§ 117 ff. StPO
Beauftragung und Einbindung sachverständiger Gutachten gemäß § 73 StPO
Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision, Sprungrevision nach §§ 312, 333, 335 StPO)
Verteidigung im Zusammenhang mit europäischen Haftbefehlen und Auslieferungsverfahren nach dem IRG
Verfahrenseinstellung als strategisches Ziel
Ein erfolgreiches Strafverfahren endet nicht immer im Gerichtssaal. In geeigneten Konstellationen ist die Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO das bessere Ergebnis, weil kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt und Ihre berufliche sowie persönliche Integrität unberührt bleibt. Wir prüfen entsprechende Möglichkeiten frühzeitig und führen Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Auch ein Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB kann – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – strafmildernd berücksichtigt werden oder in geeigneten Fällen zu einer Verfahrenseinstellung beitragen.
Rechtsmittel, Revision und internationale Verteidigung
Ein unbefriedigendes erstinstanzliches Urteil ist selten das Ende. Die Berufung nach § 312 StPO eröffnet eine vollständige zweite Tatsacheninstanz. Die Revision nach § 333 StPO überprüft Rechtsfehler und ist das Mittel der Wahl, wenn das Verfahren formale oder materielle Mängel aufweist. Über die Sprungrevision nach § 335 StPO erreichen wir in geeigneten Fällen unmittelbar den Bundesgerichtshof. Unsere Revisionsschriften werden mit höchster juristischer Sorgfalt formuliert und haben bereits zahlreiche Urteile zugunsten unserer Mandanten korrigiert.
Grenzüberschreitende Sachverhalte verlangen vertiefte Kenntnisse des europäischen Strafrechts. Wir verteidigen bei europäischem Haftbefehl, begleiten Auslieferungsverfahren nach dem IRG und koordinieren Rechtshilfeersuchen nach §§ 59 ff. IRG. Unser internationales Netzwerk ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen und eine einheitliche Verteidigungslinie über Ländergrenzen hinweg.
Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzdelikte, Korruptionsdelikte (§§ 331 ff. StGB) und Steuerstraftaten (§ 370 AO). In jedem Bereich arbeiten wir mit spezialisierter Fachkenntnis und bei Bedarf mit externen Sachverständigen zusammen.
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB). Wir analysieren alle Beweismittel und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Körperverletzung nach §§ 223 ff. StGB, Raub nach § 249 StGB sowie Tötungsdelikte. Wir verteidigen in allen Schweregraden – von der einfachen Körperverletzung bis zum Tötungsdelikt – mit der gebotenen Sorgfalt und Erfahrung.
Vollständige Verteidigung nach BtMG sowie KCanG, einschließlich Handeltreiben, Einfuhr und Besitz. Wir berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen durch das Konsumcannabisgesetz und ihre Auswirkungen auf laufende und abgeschlossene Verfahren.
Diskrete Verteidigung bei Vorwürfen nach §§ 174 ff. StGB unter besonderem Schutz der Privatsphäre. Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und die diskrete Mandatsführung sind in diesem sensiblen Bereich oberstes Gebot.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und Trunkenheitsdelikte. Wir koordinieren die strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Verteidigung aus einer Hand.
Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB). Wir verfügen über tiefgreifendes technisches Verständnis und arbeiten mit IT-Sachverständigen zusammen, um digitale Beweismittel fundiert zu analysieren.
Verteidigung in Verfahren nach dem JGG unter Berücksichtigung erzieherischer Aspekte und Diversionsmöglichkeiten. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren prüfen wir stets die Anwendung des Jugendstrafrechts nach § 105 JGG.
Warum Mandanten GLADICA Rechtsanwälte wählen
Diskretion, ständige Erreichbarkeit und kompromisslose Ergebnisorientierung bilden das Fundament unserer Arbeit. Wir analysieren jede Akte mit dem Anspruch, alle Schwachstellen der Ermittlungen oder der Anklage sichtbar zu machen. Unsere Mandanten profitieren von klaren Kommunikationswegen, strategischer Weitsicht und einer Durchsetzungskraft, die im Gerichtssaal den Unterschied macht.
Hochspezialisierte Strafverteidiger
Spezialisten im Strafrecht mit ausgeprägter Verhandlungserfahrung vor Gericht und gegenüber der Staatsanwaltschaft.
500+ Fünf-Sterne-Bewertungen
Ihre persönlichen und fallbezogenen Informationen sind bei uns streng vertraulich geschützt.
30+ Jahre Erfahrung
Rechtliche Soforthilfe wann immer Sie uns brauchen, auch nachts und an Wochenenden.
Mehrsprachiges Team
Rechtliche Vertretung auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen.
Bundesweite Vertretung
Vertretung vor allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
Häufig gestellte Fragen zur Strafverteidigung

Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Eine Vorladung oder ein Anruf der Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft sind bereits Anlass genug. Die ersten Stunden entscheiden oft über den gesamten Verfahrensausgang, weshalb ein früher anwaltlicher Kontakt spätere Nachteile verhindert.
Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeit und Dauer des Mandats. Sie können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung transparent vereinbart werden. Im Erstgespräch klären wir die Kostenstruktur offen und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO in Betracht kommt.
Nein. § 136 StPO garantiert Ihnen das Schweigerecht, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Verpflichtend sind ausschließlich Angaben zur Person. Jede inhaltliche Äußerung sollte erst nach Akteneinsicht und in Abstimmung mit Ihrem Verteidiger erfolgen.
Ruhe bewahren, den Durchsuchungsbeschluss nach §§ 102 ff. StPO verlangen, keine Angaben zur Sache machen und umgehend anwaltlichen Beistand organisieren. Unsere Notfallnummer ist für genau diese Situationen rund um die Uhr erreichbar.
Das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt, etwa Geldzahlung oder gemeinnützige Arbeit. Eine Verurteilung erfolgt nicht, ein Eintrag im Führungszeugnis entsteht nicht. Diese Lösung schützt berufliche Reputation und persönliche Integrität und ist in vielen Verfahren erreichbar.
Ja. § 46a StGB sieht bei ernsthafter Wiedergutmachung eine Strafmilderung oder in bestimmten Fällen sogar das Absehen von Strafe vor. Gerade in Konstellationen mit persönlichem Bezug zur geschädigten Person ist dieser Weg strategisch äußerst wertvoll.
Die Revision überprüft das Urteil auf Rechtsfehler. Sie ist das schärfste Mittel gegen formell oder materiell fehlerhafte Entscheidungen. Eine präzise Revisionsbegründung innerhalb der Monatsfrist nach § 345 StPO ist dabei entscheidend und gehört ausschließlich in die Hand erfahrener Strafverteidiger.
Das vereinfachte Verfahren innerhalb der EU verkürzt klassische Auslieferungsprozesse erheblich. Verteidigungsansätze bestehen dennoch, etwa bei Verhältnismäßigkeitsverstößen, drohenden Haftbedingungen unterhalb europäischer Standards oder Verfahrenshindernissen im Ausstellungsstaat. Wir koordinieren mit Kollegen vor Ort und entwickeln eine abgestimmte Gesamtstrategie.
Das JGG verfolgt einen erzieherischen Ansatz. Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nach §§ 9 ff. JGG stehen vor der Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren entscheidet das Gericht nach § 105 JGG über die Anwendung des Jugendstrafrechts, was durch qualifizierten anwaltlichen Vortrag wesentlich beeinflussbar ist.
Viele Strafrechtsschutzversicherungen tragen die Verteidigungskosten bei fahrlässigen Delikten, zum Teil auch bei Vorsatzvorwürfen mit Rückerstattungsmodell. Wir prüfen Ihre Police kostenfrei und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.


