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GLADICA Dienstleistung

Compliance und Präventivberatung für Unternehmen und Führungskräfte

Ein wirksames Compliance-System ist heute keine Option mehr, sondern wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. GLADICA Rechtsanwälte entwickelt Compliance-Programme nach ISO 37301 und IDW PS 980, die nahtlos auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen und europäischen Wirtschaftsstrafrechts zugeschnitten sind.

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LEISTUNGSÜBERSICHT

Compliance-Beratung, der Sie vertrauen können

Strafrechtlich fundierte Compliance-Expertise

Unsere Compliance-Arbeit wird von im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Anwälten geführt, die genau wissen, worauf Staatsanwaltschaften, Aufsichtsbehörden und Gerichte im Ernstfall schauen. So entstehen Systeme, die nicht nur formal korrekt sind, sondern strafrechtlich tragen.

Risikoanalyse und systematische Implementierung

Am Anfang jedes belastbaren Compliance-Systems steht eine systematische Risikoanalyse. Wir identifizieren Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, die im Kontext Ihrer Geschäftstätigkeit realistisch relevant werden können, und entwickeln gezielte Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen nach einem klaren Stufenmodell.

Compliance-Kultur, Schulung und Führungsverantwortung

Jedes System ist nur so wirksam wie die Menschen, die es tragen. Wir entwickeln Schulungskonzepte für unterschiedliche Verantwortungsebenen und adressieren das Tone at the Top gezielt in Leadership-Formaten, damit Compliance nicht als Formalismus, sondern als gelebte Unternehmenskultur wirkt.

Präventionsinstrument und strategischer Schutz auf allen Ebenen

Zugleich stellt ein wirksames Compliance-System ein zentrales Instrument zur Reduzierung strafrechtlicher Risiken, Bußgelder und persönlicher Haftung von Organmitgliedern dar. Unsere Präventivberatung verbindet juristische Präzision, operative Umsetzbarkeit und strategische Weitsicht. Ziel ist ein System, das Risiken strukturiert erfasst, Verantwortlichkeiten klar definiert und im Bedarfsfall als belastbare Grundlage gegenüber Behörden und Gerichten dienen kann.

LEISTUNGSTIEFE

Compliance-Beratung im Detail

Unsere Leistungen im Überblick

Wir begleiten Unternehmen von der initialen Risikoanalyse bis zum laufenden Betrieb eines leistungsfähigen Compliance-Management-Systems:

  • Systematische Risikoanalyse für alle Geschäftsbereiche und Unternehmensstrukturen

  • Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen nach ISO 37301 und IDW PS 980

  • Entwicklung branchenspezifischer Richtlinien, Kontrollmechanismen und Prozessdokumentationen

  • Aufbau und Implementierung interner Meldesysteme nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

  • Anti-Korruptions-Programme unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Vorgaben

  • Kartellrechtliche Compliance und Trainings für vertriebliche Schlüsselfunktionen

  • Geldwäsche-Compliance mit Identifizierungs-, Überwachungs- und Meldeprozessen nach dem GwG

  • Datenschutz-Compliance und Umsetzung der DSGVO in belastbaren Prozessen

  • Schulungen für Führungskräfte, Compliance-Verantwortliche und Mitarbeiter

  • Begleitung von Compliance-Audits, Zertifizierungen und Nachweisdokumentation

  • Unterstützung bei Geschäftspartnerprüfungen (Third-Party Compliance)

  • Laufende Betreuung als externe Compliance-Funktion

Rechtsrahmen und Haftungsrisiken ohne Compliance

Fehlende oder unzureichende Compliance-Strukturen können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken auf mehreren Ebenen begründen. § 130 OWiG sanktioniert Aufsichtspflichtverletzungen mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro. Zusätzlich können nach § 30 OWiG Verbandsgeldbußen gegen Unternehmen verhängt werden. Gewinnabschöpfungen nach § 17 Abs. 4 OWiG erhöhen das wirtschaftliche Risiko erheblich.

Daneben bestehen zivilrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsleiter, insbesondere nach § 43 GmbHG und § 93 AktG. Eine strukturierte Compliance-Organisation kann dazu beitragen, diese Risiken zu reduzieren und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Implementierung, Kultur und nachhaltige Wirksamkeit

Am Anfang jedes belastbaren Compliance-Systems steht eine systematische Risikoanalyse. Wir identifizieren Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, die im Kontext Ihrer Geschäftstätigkeit realistisch relevant werden können, bewerten die Eintrittswahrscheinlichkeit und entwickeln auf dieser Grundlage gezielte Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen. Die Implementierung folgt einem klaren Stufenmodell: Risikoanalyse, Regelwerk, Schulung, Kontrollen, Monitoring und kontinuierliche Verbesserung. Dabei achten wir auf operative Umsetzbarkeit, damit Compliance Geschäftsprozesse stützt und nicht behindert.

Jedes System ist nur so wirksam wie die Menschen, die es tragen. Wir entwickeln Schulungskonzepte für unterschiedliche Verantwortungsebenen, die präzise auf die jeweiligen Bereiche zugeschnitten sind. Compliance-Botschaften müssen von der Unternehmensspitze glaubwürdig vorgelebt werden, weshalb wir das Tone at the Top gezielt in Leadership-Formaten adressieren. Parallel gestalten wir Anreiz- und Sanktionssysteme so, dass regelkonformes Verhalten belohnt und Verstöße konsequent verfolgt werden.

ZENTRALE COMPLIANCE-FELDER
Zentrale Compliance-Felder

Entwicklung von Programmen zur Prävention von Bestechung und Vorteilsgewährung nach §§ 299 ff. StGB und §§ 331 ff. StGB, einschließlich Regelungen zu Geschenken, Einladungen und Sponsoring.

Prävention wettbewerbsbeschränkender Absprachen nach § 298 StGB und Vermeidung von Kartellbußgeldern, die nach § 81c Abs. 2 GWB bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes erreichen können.

Umsetzung der Anforderungen des GwG, einschließlich Risikoanalysen, Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG sowie verstärkter Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG bei politisch exponierten Personen.

Umsetzung der DSGVO, Datenschutz durch Technikgestaltung nach Art. 25 DSGVO und strukturierte Meldeprozesse nach Art. 33 und 34 DSGVO zur Vermeidung von Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Implementierung und Betrieb interner Meldestellen nach dem HinSchG, das Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet. Wir implementieren rechtskonforme Meldekanäle, schulen zuständige Personen und strukturieren die Fallbearbeitung revisionssicher.

Strukturen zur Prävention steuerlicher Pflichtverletzungen nach § 370 AO, häufig verbunden mit einem Tax-Compliance-Management-System nach IDW Praxishinweis 1/2016.

WARUM GLADICA

Warum Mandanten GLADICA Rechtsanwälte wählen

Unsere Compliance-Arbeit wird von im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Anwälten geführt, die genau wissen, worauf Staatsanwaltschaften, Aufsichtsbehörden und Gerichte im Ernstfall schauen. Wir arbeiten diskret, branchenspezifisch und ergebnisorientiert, vernetzen Compliance mit Strafverteidigungspraxis und liefern Systeme, die operativ funktionieren und strafrechtlich tragen. Kein Mandat wird an Berufsanfänger delegiert.

Hochspezialisierte Strafverteidiger

Spezialisten im Wirtschaftsstrafrecht mit ausgeprägter Erfahrung in komplexen Unternehmensverfahren.

500+ Fünf-Sterne-Bewertungen

Ihre persönlichen und fallbezogenen Informationen sind bei uns streng vertraulich geschützt.

30+ Jahre Erfahrung

Rechtliche Soforthilfe wann immer Sie uns brauchen, auch nachts und an Wochenenden.

Mehrsprachiges Team

Rechtliche Vertretung auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen.

Bundesweite Vertretung

Vertretung vor allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.

Sobald ein Unternehmen mehrere Mitarbeiter, Kundenbeziehungen oder öffentliche Aufträge hat, entstehen Strafbarkeits- und Haftungsrisiken, die ohne strukturierte Compliance nicht beherrschbar sind. Bereits ab 50 Beschäftigten ist zudem ein Meldesystem nach dem HinSchG verpflichtend. Ein durchdachtes System zahlt sich durch reduzierte Sanktionsrisiken, geringere Regresspotenziale und Vorteile bei Ausschreibungen aus.

§ 130 OWiG sanktioniert die Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn durch fehlende Kontrolle Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen ermöglicht werden. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu einer Million Euro, bei vorsätzlichen Bezugstaten kann er höher ausfallen. Nachweisbare Compliance-Strukturen sind der wichtigste Entlastungsfaktor gegenüber Vorwürfen nach § 130 OWiG.

ISO 37301 ist eine international anerkannte, zertifizierbare Norm für Compliance-Management-Systeme, während IDW PS 980 einen in Deutschland etablierten Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Beurteilung solcher Systeme darstellt. ISO 37301 definiert Anforderungen an Aufbau und Betrieb, IDW PS 980 dient als Maßstab für die Prüfung von Angemessenheit und Wirksamkeit. Beide Ansätze werden in der Praxis häufig kombiniert.

Ja. Der BGH hat in seinem Urteil vom 9. Mai 2017 (Az. 1 StR 265/16) ausdrücklich bestätigt, dass ein effizientes Compliance-Management bußgeldmindernd zu berücksichtigen ist. Ein dokumentiertes System kann im Einzelfall der Unterschied zwischen einem empfindlichen Bußgeld und einer moderaten Erledigung sein.

Das HinSchG verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zum Betrieb einer internen Meldestelle, die vertrauliche Hinweise entgegennimmt, bearbeitet und Hinweisgeber vor Repressalien schützt. Bestimmte Branchen wie Finanzdienstleister unterliegen dieser Regelung unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Wir implementieren rechtskonforme Meldekanäle und strukturieren die Fallbearbeitung revisionssicher.

Nach § 81c Abs. 2 GWB darf die Geldbuße bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Konzerns im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen. Präventive Kartellcompliance ist daher eines der wirtschaftlich wirksamsten Instrumente des Risikomanagements.

Die Kronzeugenregelung nach §§ 81h bis 81n GWB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen vollständigen Erlass oder eine Ermäßigung der Kartellgeldbuße. Entscheidend sind die Reihenfolge, Vollständigkeit und Qualität der Informationen. Wir prüfen die Voraussetzungen vertraulich und stellen den Antrag gegenüber der zuständigen Kartellbehörde.

Verpflichtete Unternehmen müssen eine Risikoanalyse erstellen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, Geschäftspartner identifizieren und Verdachtsfälle unverzüglich an die FIU nach § 43 GwG melden. Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG gelten insbesondere bei politisch exponierten Personen und Hochrisikostaaten. Wir entwickeln Prozesse, die diese Anforderungen effizient und prüfungssicher in den Geschäftsbetrieb integrieren.

Eine wirksame DSGVO-Compliance erfordert Datenschutz durch Technikgestaltung nach Art. 25 DSGVO, klar dokumentierte Rechtsgrundlagen und ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Hinzu kommen strukturierte Meldeprozesse nach Art. 33 und 34 DSGVO. Verstöße können nach Art. 83 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Unternehmen mit Auslandsbezug unterliegen häufig zusätzlichen Anforderungen, etwa dem US Foreign Corrupt Practices Act, dem UK Bribery Act oder der französischen Sapin-II-Gesetzgebung. Diese Regelwerke können unter bestimmten Voraussetzungen auch auf deutsche Unternehmen Anwendung finden. Wir berücksichtigen diese Anforderungen bei der Ausgestaltung eines einheitlichen Compliance-Systems.

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