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Verhalten bei einer Durchsuchung
Durchsuchungen dürfen grundsätzlich nach § 105 StPO nur durch den Richter angeordnet werden. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen so wie...
Mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise im Verkehrsrecht sind wir Ihr verlässlicher Partner für alle rechtlichen Belange rund um den Straßenverkehr.
Wir wissen, dass Verkehrsangelegenheiten häufig mit Stress und Überforderung verbunden sind. Daher möchten wir Ihnen unsere Unterstützung und Kompetenz zur Verfügung stellen, um Ihnen den Weg durch den Verkehrsdschungel zu erleichtern.
Unsere Kanzlei setzt auf höchste Qualität und arbeitet stets mit akribischer Sorgfalt und Präzision. Wir haben uns auf verschiedene Bereiche des Verkehrsrechts spezialisiert, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrerflucht, Verkehrsunfälle mit Personenschaden, Alkohol- und Drogenfahrten sowie das Führerscheinrecht.
Aufgrund unserer fokussierten Expertise können wir Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Lösung für Ihre persönlichen Anliegen bieten.
Unser Ziel ist es, Ihnen erfolgreich und effektiv bei Ihren verkehrsrechtlichen Problemen zu helfen und dabei eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihnen aufzubauen. Wir wissen, dass Vertrauen die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit bildet und möchten Ihnen deshalb ein Gefühl der Sicherheit und Zufriedenheit vermitteln.
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Vielen Dank für die tolle Arbeit. Transparente Arbeitsweise, kompetent, meine Situation und Erfoglschancen klar aufgezeigt und mich hervoragend verteidigt. Diese Kanzlei hält was sie verspricht. Klar zu empfehlen.
Danke! Wäre ohne diese Anwältin sehr wahrscheinlich schuldig gesprochen worden. Das wurde mir aber erspart. Sie hat sich toll für mich eingesetzt und meine Unschuld bewiesen. Volle Empfehlung.
Alles tip top. Kurzfristig einen Termin erhalten. Hat sich noch am selben Abend Zeit genommen. Alles lief supi. Verfahren eingestellt. DANKE!
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(Artikel 6 Absatz 2 Europäische Menschenrechtskonvention)