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Selbstanzeige & Berichtigung

02. Tätigkeiten

Berichtigung und Selbstanzeige

Wir vertreten und betreuen Sie in sämtlichen Stadien einer Berichtigungserklärung und Selbstanzeige – Beschaffung der erforderlichen Dokumente bis zum Prüfen der Steuerbescheide. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen stellen bisweilen fest, dass die abgegebenen Steuererklärungen fehlerhaft sind. In diesem Fall ist es ratsam, sich gut zu informieren. Ein rechtzeitiges und korrektes Handeln führt in der Regel zur Straffreiheit. Finanzielle Folgen können reduziert werden. Die Abgabe einer Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige muss durch einen Spezialisten begleitet werden. Wir verfügen seit vielen Jahren über einen großen Erfahrungsschatz und können dank unseres Netzwerkes eine Beschaffung und Bearbeitung von Unterlagen im europäischen Inland ideal sicherstellen.

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Nutzen Sie gerne unser Formular, um einen Termin bei uns in der Kanzlei zu erhalten. Wir behandeln jede Nachricht diskret und streng vertraulich.

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