Geschwindigkeitsverstoß
02. Rechtsgebiete
Sind Sie zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Wir verteidigen Sie.
Tatsächlich sind Geschwindigkeitsüberschreitungen der Hauptgrund für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Jedes Jahr tappen circa drei Millionen Menschen mit überhöhter Geschwindigkeit in die Blitzerfalle. Die Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist neben der Verkehrsdichte eine grundsätzliche Größe im Straßenverkehr. Davon hängt der Verkehrsfluss, die Fahrzeit, die Unfallgefahr, die Unfallschwere, die Umweltbelastung (Lärm, Abgase und Fahrbahnbelastung), der Kraftstoffverbrauch und die Fahrerbelastung ab.
Während zur Höchstgeschwindigkeit fast überall Regelungen existieren, existieren Mindestgeschwindigkeiten oder Richtgeschwindigkeiten nur in bestimmten Ländern. Eine besondere Gefährdung entsteht durch überhöhte Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung), die Ursache für die weitaus meisten Verkehrstoten ist, meist in Verbindung mit zu geringem Sicherheitsabstand. Verkehrsteilnehmer, die mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren, werden umgangssprachlich als Raser bezeichnet.
Nicht selten muss die Geschwindigkeitsüberschreitung teuer bezahlt werden. Neben Bußgeldern drohen Temposündern Punkte im Flensburger Zentralregister und ein möglicherweise monatelanges Fahrverbot. Wann Bußgelder gezahlt werden müssen, in welchen Fällen der Führerschein weg ist und was Sie sonst noch über die beliebteste Ordnungswidrigkeit der Deutschen wissen müssen, können Sie in unserer Kanzlei erfahren. Wenn Sie zu schnell gefahren sind, geblitzt wurden und das ganze eventuell zu Unrecht, dann benötigen sie eine kompetente Fachanwaltskanzlei, die sich mit Verkehrs- und oftmals auch mit Strafrecht hervorragend auskennt. Wir vereinen beide Rechtsgebiete, da es viele Überschneidungen gibt, die bei Verkehrssündern oftmals auch eine Straftat darstellt. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin.
Geschwindigkeitsüberschreitung Toleranz
Der Toleranzabzug außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. der Toleranzabzug im Straßenverkehr beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unterhalb von 100 km/h. Betrug die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h fällt der Toleranzwert höher aus. So werden etwa 3 % der gesamten Geschwindigkeit abgezogen.
Der Wert, der also abgezogen wird ist also nie ein einheitlicher Wert. Er hängt auch immer von dem jeweiligen Messverfahren ab, was als Verkehrsüberwachungsgerät eingesetzt wird. Im Streitfall vor Gericht bestimmt der Richter den Toleranzwert. Der Wert für den Toleranzabzug an sich wird erst einmal von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgesetzt.
Einflussfaktoren der Toleranz?
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Welche Messverfahren wurden eingesetzt?
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Nachtfahrt oder schlechte Sichtverhältnisse
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Messwert ist durch eine Nach-Fahrt der Polizei entstanden (dann werden höhere Fehlertoleranzen angesetzt)
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Ein weiteres Detail bei der Errechnung des Toleranzwertes sind nicht-geeichte Geräte. In diesem Fall werden höhere Toleranzwerte bestimmt. Zusätzlich gilt: Eine Messung ist nur dann gültig wenn alle Fristen zur Eichung der Geräte eingehalten wurden.
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Wegtoleranz muss immer beachtet werden. Das heißt, Geschwindigkeitsmessungen dürfen erst in einem Abstand von 150 bis 200 Meter von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (z.B. Verkehrszeichen) durchgeführt werden.
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Es gibt immer unterschiedliche Toleranzwerte für innerorts, außerorts und auf Autobahnen
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Der Toleranzwert wird nicht vom Tachowert abgezogen, sondern vom Messwert.